Borkum - Nordseeinsel mit Hochseeklima

Landegebühren & Abstellgebühren

Teil I – Landegebühren

1) Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Landegebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung an den Flugplatzunternehmer zu entrichten.

Die Landegebühr wird mit der Landung fällig. Sie ist Entgelt im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. In den aufgeführten Beträgen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer enthalten (z.Zt. 19%).

Eine Landegebühr ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten zu entrichten.

Keine Landegebühr ist für Flugbewegungen eines Drehflüglers innerhalb des Flugplatzes zu entrichten, die den Rollbewegungen von Flugzeugen entsprechen.

2) Für Flugzeuge, Drehflügler, selbststartende Motorsegler und Segelflugzeuge bemisst sich die Landegebühr nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragenen Höchstabfluggewicht.
2.1) Die Landegebühr beträgt:

 für Ultraleichtflugzeuge  9,00 €
 für Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht bis 5.000 kg im Bereich
 bis             1.000 kg  11,00 €
 1.001 kg – 1.200 kg  12,00 €
 1.201 kg – 1.400 kg  17,00 €
 1.401 kg – 1.600 kg  22,00 €
 1.601 kg – 2.000 kg  25,00 €
 2.001 kg – 3.000 kg  38,00 €
 3.001 kg – 4.000 kg  55,00 €
 4.001 kg – 5.000 kg  65,00 €
 bei einem Höchstabfluggewicht über 5.000 kg für jede
angefangenen 1.000 kg des Höchstabfluggewichtes
16,00 €

2.2) Für Schul- und Einweisungsflüge können Ermäßigungen gewährt werden, sofern Start und Landung nicht außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten des Flugplatzes erfolgen. Diese ermäßigte Gebühr beträgt:

 für Ultraleichtflugzeuge  6,00 €
 für Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht bis 5.000 kg im Bereich
 bis             1.000 kg  6,00 €
 1.001 kg – 1.200 kg  6,00 €
 1.201 kg – 1.400 kg  8,00 €
 1.401 kg – 1.600 kg  10,00 €
 1.601 kg – 2.000 kg  12,00 €
 2.001 kg – 3.000 kg  18,50 €
 3.001 kg – 4.000 kg  20,50 €
 4.001 kg – 5.000 kg  24,00 €
 bei einem Höchstabfluggewicht über 5.000 kg für jede
angefangenen 1.000 kg des Höchstabfluggewichtes
7,00 €

Schulflüge im Sinne der Gebührenordnung sind Flüge, die ein Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrschule) durchführt und die zum Erwerb des Luftfahrerscheines oder einer zusätzlichen Berechtigung im Sinne der Verordnung über Luftfahrpersonal (LuftPersV) notwendig sind.
Wird beim Schulflug eines Segelflugzeuges, der diesen Voraussetzungen entspricht, ein Schleppflugzeug verwendet, so wird der Flug des Schleppflugzeuges für die Gebührenordnung gleichgestellt. Für die Inanspruchnahme der Gebührenermäßigung sind beweiskräftige Dokumente (Flugbuch, Ausbildungsvertrag etc.) vorzulegen.

2.3) Für Dienstleistungen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten wird ein kostendeckender Zuschlag zusätzlich zu den Lande- und Abstellgebühren erhoben:
PPR-Gebühr (Prior Permission Requested) -> Jede angefangene Stunde außerhalb der Betriebszeit 50,00€/Std.

2.4) Keine Landegebühren sind zu entrichten bei:

-Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug
(Ausweichlandungen sind keine Notlandungen)

Teil II – Abstellgebühren

1) Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellgebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung an den Flugplatzunternehmer zu entrichten.

Sie ist Entgelt im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. In den aufgeführten Beträgen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer enthalten (z.Zt. 19%).

2) Für Flugzeuge, Drehflügler, selbststartende Motorsegler und Segelflugzeuge bemisst sich die Abstellgebühr nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragenen Höchstabfluggewicht.

2.1)
Die Abstellgebühr beträgt

 für Ultraleichtflugzeuge  5,00 €
 für Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht bis 5.000 kg im Bereich
 bis             1.000 kg  5,50 €
 1.001 kg – 1.200 kg  6,00 €
 1.201 kg – 1.400 kg  6,50 €
 1.401 kg – 1.600 kg  7,00 €
 1.601 kg – 2.000 kg  8,00 €
 2.001 kg – 3.000 kg  11,00 €
 3.001 kg – 4.000 kg  14,00 €
 4.001 kg – 5.000 kg  20,00 €
 5.001 kg – 6.000 kg  25,00 €

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