Borkum - Nordseeinsel mit Hochseeklima

Schlichtungsstelle Energie

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Nordseeheilbad Borkum GmbH
Segment Stadtwerke
Hindenburgstraße 110
26757 Borkum
Tel.-Nr.: 04922 – 933 810
E-Mail-Adresse: stadtwerke@borkum.de

Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle ab Einrichtung bzw. Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (01. November 2011) auf jeder Rechnung sowie im Internet unter stadtwerke-borkum.de informieren.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 2757240-0, Mo. – Fr. 10:00 – 16:00 Uhr
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas,
Postfach 8001, 53105 Bonn,
Telefon: 030 / 22480-500 oder 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Telefax: 030 / 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Verbraucher haben ab dem 15.02.2016 über die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung über die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten.

Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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